gültig ab 01.01.2004
1. Vertragsabschluss Unsere
Angebote sind stets freibleibend. Der Auftrag des Käufers ist erst dann
gültig, wenn dieser schriftlich bestätigt oder von uns ausgeführt wird.
Telefonische oder mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
ebenso der schriftlichen Bestätigung durch unsere Firma. Beginnend mit dem
Angebotsdatum, halten wir uns 4 Wochen an den Angebotspreis gebunden.
Abweichungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform. Auftragsbestätigungen
sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Für die Auftragsabwicklung ist allein
deren Inhalt verbindlich. Produkte, die nach individuellen Maßen gefertigt
sind, werden bei Unstimmigkeiten nicht zurückgenommen. 2. Lieferung Die
festgelegten Liefertermine in der Auftragsbestätigung gelten immer als
annähernd. Ist die angegebene Lieferfrist abgelaufen, hat der Käufer dem
Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach dem Ablauf einer
zweiten angemessenen Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag
schriftlich zurückzutreten. Die schriftliche Kündigung ist mit der zweiten
Nachfrist dem Verkäufer anzuzeigen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den
Hersteller, den Verkäufer und die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu
verschieben bzw. wegen des nicht erfüllten Teiles des Auftrages
zurückzutreten. Ist eine Anlaufzeit erforderlich, muss diese gewährt werden.
Dem Käufer ist es erlaubt, eine Erklärung vom Verkäufer zu erlangen, ob der
Verkäufer innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefert oder vom Vertrag
zurücktritt. Erfolgt keine Aussage vom Verkäufer, kann der Käufer vom Vertrag
zurücktreten. Lieferungen erfolgen an vereinbarte Orte. Bei Warenübernahme
muss das Produkt vom Käufer bzw. Kunden auf Nichtbeschädigung kontrolliert
werden. Der Erhalt der Ware bzw. Teillieferungen oder eventuelle Mängel sind
schriftlich zu vermerken. Kommt es zu Verzögerungen beim Abladen bzw.
Übergabe beim Käufer, die unbegründet sind bzw. bei Nichtanwesenheit, werden
entstehende Kosten für Wartezeiten und/oder Rücktransport in Rechnung
gestellt. Unser Recht auf weitgehenden Schadensersatz wird hiervon nicht
berührt. 3. Zahlungsbedingungen Der
Zahlungsanspruch des Herstellers bzw. des Verkäufers ist fällig, sobald vom
Besteller eine Auftragsbestätigung gegeben wird, jedoch spätestens mit dem
Datum der Rechnungsstellung. Auf dem Rechnungsbetrag gewährt der Verkäufer 2%
Skonto innerhalb sieben Tagen ab Rechnungsdatum. Vom 30. Tage ab
Rechnungsdatum an ist der Verkäufer berechtigt, Verzugzinsen in Höhe von 3%
über den jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
Der Verkäufer ist berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und
geltend zu machen. Wechsel werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei Zahlungseinstellung
oder Einleitung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen
des Käufers bzw. Bestellers ist der volle Rechnungsbetrag sofort fällig. Der
Verkäufer ist berechtigt, seine weiteren Lieferungen einzustellen bzw.
zurückzuhalten, insofern der Käufer vorliegende Rechnungen nicht
termingerecht restlos bezahlt hat. Bei Nichtannahme der bestellten Waren ist
der Käufer gleichwohl zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet. Mängel
oder Unvollständigkeit der Lieferung des Verkäufers berechtigen den Käufer
nicht, Zahlungen zurückzuhalten |
bzw. gegenüber vereinbarten Zahlungen aufzurechnen. Nur
Zahlungen an die Geschäftsstelle haben befreiende Wirkung, außer Monteure und
Kraftfahrer verfügen ausdrücklich über eine schriftliche Vollmacht vom
Verkäufer. 3 a) Kreditwürdigkeit Die
Kreditwürdigkeit wird bei Abnahme des Auftrages seitens des Bestellers
vorausgesetzt. Ergeben nachträgliche Informationen Zweifel an der
Kreditwürdigkeit, kann der Verkäufer jederzeit Sicherheiten für die von ihm erbrachten
Leistungen in Form von Vorauszahlungen verlangen. 4. Beanstandungen Einer
Beanstandung der gelieferten Ware kann nur stattgegeben werden, wenn sie
innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt schriftlich erhoben wird. Geringe
Abweichungen in Farbe, konstruktive Ausführung im Zuge technischer
Weiterentwicklung berechtigen nicht zur Reklamation. Werden
Konstruktionsänderungen während der Saison erforderlich, behalten wir uns
eine Änderung vor. 5. Gewährleistung Bei
sachgemäßer Behandlung unserer Waren übernimmt der Hersteller 3 Jahre
Garantie. Sie entfällt, sobald die Ware durch Dritte beschädigt, ohne unsere
Zustimmung verändert wird, verschmutzt oder außer Funktion gesetzt wurde. Bei
einer Farbbehandlung nach RAL sind geringe Farbabweichungen zulässig. 6. Eigentumsvorbehalt Bis
zur vollständigen Bezahlung der Ware laut Kaufpreis bleibt die gelieferte
Ware unser Eigentum gemäß BGB. Wird die gelieferte Ware bis zum Übergang des
Eigentums auf den Käufer beschädigt bzw. gemindert, muss der Käufer gegenüber
dem Verkäufer die Schuld der Wertminderung eingestehen, gleichgültig, ob ihn
für den Schaden oder Wertminderung ein Verschulden trifft oder nicht. Wird
die gelieferte Ware bereits vor völliger Bezahlung vom Käufer veräußert, so
tritt er ab diesem Moment sämtliche von ihm aus einer Weiterveräußerung gegen
seinen Abnehmer zustehende Forderungen mit allen Nebenrechten an den
Verkäufer ab. 7. Gerichtsstandsvereinbarung Bei
allen Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer wird als
örtlich zuständig das Gericht des Geschäftssitzes des Verkäufers vereinbart,
als Amtsgericht Borna und als Landgericht Leipzig. 8. Sonstiges Für
das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Etwaige Rechtsunwirksamkeit
einer Bestimmung dieser Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt
die Rechtswirksamkeit der übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, welche im Rahmen des
gesetzlich Möglichen der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. |