Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen der Firma Jörg Boritz

gültig ab 01.01.2004

1. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Auftrag des Käufers ist erst dann gültig, wenn dieser schriftlich bestätigt oder von uns ausgeführt wird. Telefonische oder mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenso der schriftlichen Bestätigung durch unsere Firma. Beginnend mit dem Angebotsdatum, halten wir uns 4 Wochen an den Angebotspreis gebunden. Abweichungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform. Auftragsbestätigungen sind sofort nach Erhalt zu prüfen. Für die Auftragsabwicklung ist allein deren Inhalt verbindlich. Produkte, die nach individuellen Maßen gefertigt sind, werden bei Unstimmigkeiten nicht zurückgenommen.

2. Lieferung

Die festgelegten Liefertermine in der Auftragsbestätigung gelten immer als annähernd. Ist die angegebene Lieferfrist abgelaufen, hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Erst nach dem Ablauf einer zweiten angemessenen Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Die schriftliche Kündigung ist mit der zweiten Nachfrist dem Verkäufer anzuzeigen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Hersteller, den Verkäufer und die Lieferung um die Dauer der Behinderung zu verschieben bzw. wegen des nicht erfüllten Teiles des Auftrages zurückzutreten. Ist eine Anlaufzeit erforderlich, muss diese gewährt werden. Dem Käufer ist es erlaubt, eine Erklärung vom Verkäufer zu erlangen, ob der Verkäufer innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefert oder vom Vertrag zurücktritt. Erfolgt keine Aussage vom Verkäufer, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Lieferungen erfolgen an vereinbarte Orte. Bei Warenübernahme muss das Produkt vom Käufer bzw. Kunden auf Nichtbeschädigung kontrolliert werden. Der Erhalt der Ware bzw. Teillieferungen oder eventuelle Mängel sind schriftlich zu vermerken. Kommt es zu Verzögerungen beim Abladen bzw. Übergabe beim Käufer, die unbegründet sind bzw. bei Nichtanwesenheit, werden entstehende Kosten für Wartezeiten und/oder Rücktransport in Rechnung gestellt. Unser Recht auf weitgehenden Schadensersatz wird hiervon nicht berührt.

3. Zahlungsbedingungen

Der Zahlungsanspruch des Herstellers bzw. des Verkäufers ist fällig, sobald vom Besteller eine Auftragsbestätigung gegeben wird, jedoch spätestens mit dem Datum der Rechnungsstellung. Auf dem Rechnungsbetrag gewährt der Verkäufer 2% Skonto innerhalb sieben Tagen ab Rechnungsdatum. Vom 30. Tage ab Rechnungsdatum an ist der Verkäufer berechtigt, Verzugzinsen in Höhe von 3% über den jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Wechsel werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei Zahlungseinstellung oder Einleitung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers bzw. Bestellers ist der volle Rechnungsbetrag sofort fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, seine weiteren Lieferungen einzustellen bzw. zurückzuhalten, insofern der Käufer vorliegende Rechnungen nicht termingerecht restlos bezahlt hat. Bei Nichtannahme der bestellten Waren ist der Käufer gleichwohl zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet. Mängel oder Unvollständigkeit der Lieferung des Verkäufers berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen zurückzuhalten

 

 

bzw. gegenüber vereinbarten Zahlungen aufzurechnen. Nur Zahlungen an die Geschäftsstelle haben befreiende Wirkung, außer Monteure und Kraftfahrer verfügen ausdrücklich über eine schriftliche Vollmacht vom Verkäufer.

3 a) Kreditwürdigkeit

Die Kreditwürdigkeit wird bei Abnahme des Auftrages seitens des Bestellers vorausgesetzt. Ergeben nachträgliche Informationen Zweifel an der Kreditwürdigkeit, kann der Verkäufer jederzeit Sicherheiten für die von ihm erbrachten Leistungen in Form von Vorauszahlungen verlangen.

4. Beanstandungen

Einer Beanstandung der gelieferten Ware kann nur stattgegeben werden, wenn sie innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt schriftlich erhoben wird. Geringe Abweichungen in Farbe, konstruktive Ausführung im Zuge technischer Weiterentwicklung berechtigen nicht zur Reklamation. Werden Konstruktionsänderungen während der Saison erforderlich, behalten wir uns eine Änderung vor.

5. Gewährleistung

Bei sachgemäßer Behandlung unserer Waren übernimmt der Hersteller 3 Jahre Garantie. Sie entfällt, sobald die Ware durch Dritte beschädigt, ohne unsere Zustimmung verändert wird, verschmutzt oder außer Funktion gesetzt wurde. Bei einer Farbbehandlung nach RAL sind geringe Farbabweichungen zulässig.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware laut Kaufpreis bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum gemäß BGB. Wird die gelieferte Ware bis zum Übergang des Eigentums auf den Käufer beschädigt bzw. gemindert, muss der Käufer gegenüber dem Verkäufer die Schuld der Wertminderung eingestehen, gleichgültig, ob ihn für den Schaden oder Wertminderung ein Verschulden trifft oder nicht. Wird die gelieferte Ware bereits vor völliger Bezahlung vom Käufer veräußert, so tritt er ab diesem Moment sämtliche von ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer zustehende Forderungen mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab.

7. Gerichtsstandsvereinbarung

Bei allen Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer wird als örtlich zuständig das Gericht des Geschäftssitzes des Verkäufers vereinbart, als Amtsgericht Borna und als Landgericht Leipzig.

8. Sonstiges

Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Etwaige Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung dieser Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, welche im Rahmen des gesetzlich Möglichen der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.